Der richtige Gutachter nach einem Unfall

Nach einem Autounfall erhalten Sie von der Versicherung meist eine schnelle Hilfe. Als Unfallopfer dürfen Sie einen Sachverständigen einschalten, der dann den Schaden an Ihrem Fahrzeug festhält. Für die Kosten muss die gegnerische Versicherung aufkommen. Dieser Fall tritt aber nur ein, wenn der Schaden über 750 Euro eintritt. Was darunter liegt fällt unter die Bagatellgrenze. Hier reicht dann ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. 

So einfach dies klingt, so kompliziert kann es aber auch werden. Bei der Begutachtung legt der Sachverständige erst einmal den Restwert des Autos fest. Dieser liegt beispielsweise bei 4.000 Euro. Damit Sie ein gleichwertiges Fahrzeug erhalten, müssten Sie 10.000 Euro zahlen. Das bedeutet, dass die Versicherung nun 6.000 Euro zahlen muss. Das Problem ist, dass die Versicherung einen recht hohen Restwert ansetzen möchte, damit diese weniger zahlen müssen. Aus diesem Grund wird oft verlangt, dass Sie sich weitere Angebote einholen. Es reicht allerdings vollkommen aus, wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Restwert verkaufen können. Einzige Ausnahme: Die Versicherung bietet Ihnen mehr und kauft Ihnen Ihr Auto ab.

Das Risiko mit dem Gutachten

Auf einen unabhängigen Gutachter sollten Sie also nicht verzichten. Die Versicherung wird Ihnen nun anbieten, dass diese einen Sachverständigen beauftragen und dadurch die Abwicklung beschleunigt wird. Hier müssen Sie aber damit rechnen, dass der Gutachter den Schaden herunterspielt, da sie oft mit der Versicherung zusammenarbeiten. Selbst wenn diese Ihnen den Vorschlag machen einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Ein Beispiel: Die Kravag beauftragt die Gutachter der Firma Carexpert. Schaut man einmal genauer hin wird man feststellen, dass dies ein Tochterunternehmen ist.

 

Als Alternative könnten Sie einen Gutachter des TÜV oder der Dekra wählen. Experten haben aber auch hier die gleichen Befürchtungen, da diese eng mit den Versicherungen zusammenarbeiten. 

Einfach aber teuer

Nehmen Sie auch Abstand von den Schadenschnelldiensten, die die Versicherungen anbieten. Die Autobahn-Notrufsäulen wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft übernommen. Hiermit können Sie über eine zentrale Nummer Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen. Der Vorteil für Sie: Sie erhalten bequem einen Mietwagen, das Unfallauto wird abgeschleppt, repariert und wieder zu Ihnen zurückgebracht. 

 

Bedenken sollten Sie aber, dass Sie unter Umständen auch einen Anspruch auf Wertminderung, Auslagehilfen oder auf eine Haushaltshilfe falls es zu Personenschäden gekommen ist haben. Wirtschaftlich stehen trotz der schnellen Hilfe die Versicherungen auf der Gegenseite was dazu führt, dass diese Leistungen gerne einmal „vergessen“ werden. Haben Sie den Gutachter aber einmal akzeptiert und zweifeln später, müssen Sie das zweite Gutachten aus eigener Tasche zahlen. Deshalb sollten Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten und unabhängigen Gutachter machen.

Den richtigen Gutachter finden

Der Sachverständige sollte zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt sein. Wichtig ist auch, dass er einem unabhängigen Verband angehört und Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist. Sie sind übrigens nicht verpflichtet Vergleichsangebote einzuholen. 

 

Da Sie selbst wahrscheinlich kein Experte sind und nicht absehen können was Ihnen zusteht, können Sie jederzeit einen Anwalt zu Rate ziehen. Auch diese Kosten übernimmt die Versicherung des Gegners. Das ist auch dann der Fall, wenn eindeutig feststeht wer die Schuld am Unfall trägt und die Versicherung zahlen möchte. Auch bei einer Teilschuld müssen Sie sich keine Gedanken um die Anwaltskosten machen. 

 

Ist der Schaden gering, räumen einige Versicherung gerne ein Teilschuld ein. Die Versicherung geht dabei kein Risiko ein, denn Ihr Kunde zahlt durch den erhöhten Schadenfreiheitsrabatt in Zukunft höhere Beiträge. Ein Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich, wenn die ganze Angelegenheit etwas länger dauert. Dies ist besonders oft der Fall, wenn es bei einem Unfall zu Personenschäden gekommen ist. 

 

Lassen Sie sich also von der gegnerischen Versicherung nicht beirren und bestehen Sie auf einen unabhängigen Gutachter. Auch der Weg zum Anwalt kann nicht schaden, da er für Ihr Recht eintreten wird und auch genau weiß, was Ihnen zusteht.